Widerspruchsrecht

Wir machen auf das dem Betroffenen zustehende Widerspruchsrecht aufmerksam. Besondere Ereignisse (Alters- und Ehejubiläen, Geburten, Sterbefälle, Ordens- und Priesterjubiläen) können in kirchlichen Publikationsorganen mit Name und Datum veröffentlicht werden, wenn der Betroffene der Veröffentlichung nicht rechtzeitig schriftlich oder in sonstiger geeigneter Form bei der zuständigen Kirchengemeinde widersprochen hat.