Der Dritte im Bunde
Überlegen Sie, kirchlich zu heiraten? Möchten Sie, dass Gott Sie auf Ihrem gemeinsamen Weg als Dritter im Bunde begleitet? Mit dem „Ja“ vor dem Altar versprechen Sie ewige Treue. Umgekehrt wird Ihnen etwas geschenkt: Gottes Zusage, mit Ihnen gemeinsam in die Zukunft zu gehen. Im Sakrament der Ehe sagt Gott sein unverbrüchliches „Ja“ zur ehelichen Gemeinschaft. In diesem Sinne ist die Ehe ein Geschenk, das die Eheleute stärkt und ermutigt. Der Trauungsgottesdienst macht dies in Wort und Zeichen deutlich.
Gott ist Ihr Wegbegleiter, der schützend seine Hand über Sie hält, der auch in schwierigen Zeiten bei Ihnen ist und aus dessen Beistand Sie vertrauen dürfen. Der Glaube an Gott versetzt keine Berge im wörtlichen Sinn. Aber wer auf Gott setzt erlebt, dass er nie alleine ist.
Die kirchliche Trauung ist ein bedeutender Moment in Ihrem Leben. Sie ist Ausdruck der Liebe füreinander und Zeichen der Hoffnung, dass Sie Gott als Dritten im Bunde einladen wollen.
Viele Gründe sprechen dafür!
Der Segen Gottes für den gemeinsamen Lebensweg!
Das Wort „Segen“ heißt auf Latein benedicere – etwas Gutes über jemanden sagen, ihm etwas Gutes sagen. Im Segen sagt Gott Ihnen zu, dass Sie nicht allein sind und ihm in schweren und in guten Zeiten als Begleiter vertrauen können.
An Gott glauben!
Der christliche Glaube bietet einen großen Schatz von Erfahrungen, (Lebens-)Wissen und Traditionen. Warum man glaubt, ist letztlich schwer zu erklären. Der Glaube ist eher ein tiefes, inneres Gefühl der Liebe, der Geborgenheit und des Vertrauens. Dieser Glaube kann dazu beitragen, den gemeinsamen Lebensweg zu gehen. Gott ist an Ihrer Seite und schenkt Ihnen Zuversicht und Hoffnung.
Ein lebenslanges Versprechen geben!
Ein Leben lang – bis zum Tod! Das ist eine Zumutung, ein Zutrauen und zugleich eine große Freiheit! Die kirchlich geschlossene Ehe steht nicht unter dem Vorbehalt „solange es gut geht“. Sie geht fest davon aus, dass es gut gehen wird. Dieses Zutrauen macht frei für die Gestaltung des eigenen Lebens.
Den Wunsch des Partners, der Partnerin erfüllen!
Jemanden etwas zuliebe tun, ist ein großer Ausdruck der Liebe. Wenn Sie distanziert zum Glauben und zur Kirche stehen und dennoch kirchlich heiraten, verdient diese Entscheidung großen Respekt. Ihrer Partnerin/Ihrem Partner ist die kirchliche Heirat wichtig und Sie erfüllen ihr/ihm den Wunsch, Gottes Segen für den gemeinsamen Weg zu erbitten. Gott wird Sie auf Ihrem Lebensweg begleiten.
Den Kindern eine religiöse Heimat bieten
Indem Sie sich in der Öffentlichkeit der Gemeinde das Ja-Wort geben, gehen Sie auch einen ersten Schritt, Ihren zukünftigen Kindern eine religiöse Heimat zu geben. Vielleicht wird Ihr Kind eines Tages in dieser Gemeinde getauft werden, geht zur Erstkommunion oder zur Firmung. Es tut gut und stiftet Beziehung, eine gemeinsame religiöse Heimat zu haben.
Es gibt aber auch viele Fragen!
Welcher Pfarrer ist zuständig?
Der zuständige Ansprechpartner ist entweder der katholische Pfarrer der Braut oder des Bräutigams oder auch der Pfarrer des Zweitwohnsitzes. Der formal zuständige Pfarrer kann selbstverständlich das Brautpaar an einen anderen Priester verweisen.
Wie nimmt man Kontakt zur Kirche auf, in der getraut werden soll?
Viele Paare wählen die Kirche aus dem Ortsteil, in dem einer der Brautleute wohnt oder einen besonderen Bezug zu diesem Gotteshaus hat.
Welche Papiere müssen vorgelegt werden?
Der katholische Partner braucht einen Taufschein, der nicht älter als sechs Monate sein darf. Der Taufschein enthält den Nachweis des Ledigenstandes. Sie bekommen diesen beim Pfarramt ihres Taufortes. Für evangelische Partner erfolgt dieser Ledigenstandnachweis durch eine amtliche Bescheinigung (Einwohnermeldeamt), durch ein Zeugnis der Eltern oder durch eine eidesstattliche Erklärung des oder der Betroffenen.
Muss man gefirmt sein?
Die Firmung ist nicht zwingend notwendig. Zu einer der christlichen Kirchen gehören Sie dadurch, dass Sie getauft sind. Sie sollten jedoch überlegen, ob Sie das Firmsakrament noch empfangen möchten, denn in der katholischen Kirche schließt die Firmung der Tradition nach die sakramentale Aufnahme in die Kirche ab.
Kostet die kirchliche Trauung etwas?
Die kirchliche Trauung ist grundsätzlich kostenlos. Aber fragen Sie in Ihrer Pfarrgemeinde, wie die übliche Regelung ist. Viele Paare spenden für einen guten Zweck der Gemeinde, um einen Teil der erlebten Freude weiterzugeben. Die Beteiligung an den Kosten für besonderen Blumenschmuck und ein Obolus für den Organisten sind selbstverständlich.
Muss man einen Ehevorbereitungskurs besuchen?
Viele Paare besuchen einen solchen Kurs, um sich eine Auszeit zu nehmen und Fragen für die Vorbereitung etwa der Trauungsliturgie zu klären. Voraussetzung für die Trauung ist der Besuch des Kurses nicht.
Muss man standesamtlich verheiratet sein?
Nein. Paare, die ohne standesamtliche Trauung kirchlich heiraten, müssen vor dem katholischen Priester unterschreiben, dass Ihnen das Fehlen der staatlichen Rechtsfolge bewusst ist. Paare gelten ohne standesamtliche Trauung als unverheiratet und können die rechtlichen Wirkungen einer staatlich geschlossenen Ehe nicht in Anspruch nehmen.
Was ist das Traugespräch, das der Pfarrer mit dem Brautpaar führt?
Einige Wochen vor dem Hochzeitstermin führt der Pfarrer mit Ihnen ein Traugespräch. Bei diesem Gespräch geht es um die Bedeutung der kirchlichen Trauung, um Gestaltungsfragen des Gottesdienstes und um die Aufnahme der Personalien. Außerdem werden offene Fragen, die notwendige Voraussetzungen einer kirchlichen Eheschließung betreffen, geklärt und mögliche Ehehindernisse besprochen. Die Ergebnisse des Gespräches werden im so genannten „Ehevorbereitungsprotokoll“, der kirchenamtlichen Niederschrift, festgehalten, das vom Brautpaar und dem Pfarrer unterschrieben wird.
Sind Trauzeugen für die kirchliche Trauung notwendig?
Anders als die zivilrechtliche Eheschließung auf dem Standesamt sieht die kirchliche Trauung nach wie vor zwei Zeugen zwingend vor. Dass sie katholisch sind, ist keine notwendige Voraussetzung, jedoch müssen sie das 14. Lebensjahr vollendet haben. Es ist nicht notwendig, dass ein Mann und eine Frau Trauzeugen sind. Es können auch zwei Männer oder zwei Frauen dieses Amt übernehmen.
Was ist wenn?
…ein Partner einer anderen Konfession angehört?
Die Trauung kann unter Beteiligung von Seelsorgern beider Konfessionen gefeiert werden. Bei der Feier der Trauung, zum Beispiel in einer evangelischen Kirche, braucht der katholische Partner/die katholische Partnerin eine Befreiung der Formpflicht (Dispens), die das Brautpaar durch den zuständigen katholischen Pfarrer bekommt. Aufgrund dieser Dispens kann ein katholischer Partner auch in einer evangelische Kirche sakramental gültig heiraten.
…ein Partner nicht getauft ist?
Die Feier der Trauung findet dann in einem Wortgottesdienst statt. Die Texte und Gebete sind der Situation des Brautpaares angepasst.
…ein Partner Moslem ist?
In den meisten Fällen entscheidet man sich für eine zivilrechtliche Trauung. Trotzdem kann die Eheschließung im katholischen Sinn rechtlich gültig sein. Der katholische Partner braucht dafür eine Befreiung (Dispens) vom „Ehehindernis der Religionsverschiedenheit“ und von der „Formpflicht“. Beide Befreiungen können mit dem zuständigen Pfarrer besprochen und (durch ihn) beim Bischof beantragt werden.
…einer der Partner schon mal verheiratet war?
Nach dem katholischen Eheverständnis kann eine Ehe nicht geschieden werden. Dennoch kann es Fälle geben, in denen eine kirchliche Trauung möglich ist.
…einer der Partner aus der Kirche ausgetreten ist?
Der Partner, der zur Kirche gehört, muss seine Bereitschaft zur katholischen Lebensführung und das Bemühen um die katholische Taufe und Erziehung der gemeinsamen Kinder erklären.
Wie geht es weiter?
Nehmen Sie schon frühzeitig Kontakt zu einem unserer Pfarrbüros auf – am besten parallel zur Planung der standesamtlichen Trauung und treffen Sie eine Terminabsprache.
Traugottesdienste sind hauptsächlich an den Wochenenden;
Bitte beachten Sie, dass der späteste Zeitpunkt zum Beginn des Trauungsgottesdienstes am Samstag um 15 Uhr ist.
Trauungen können auch in den sonntäglichen Messen stattfinden.
An Sonn- und Feiertagen sind keine eigenen Traugottesdienste möglich.
Trauung und Taufe eines gemeinsamen Kindes können in einer Feier stattfinden.
Innerhalb der Pfarrei Maria Frieden können sie eine der fünf katholischen Kirchen (Ringenberg, Dingden, Hamminkeln, Loikum, Mehrhoog) wählen.
Das Traugespräch hat folgende Inhalte:
- Vorbereitung und Klärung persönlicher Fragen
- Kennenlernen das Aufbaus und des Inhalts eines Traugottesdienstes
- Vorstellung eigener Wünsche (Lieder, Gebete oder Texte) für die Gestaltung der Feier
- Klärung organisatorischer Details
- Ausfüllen des Ehevorbereitungsprotokolls
Ehevorbereitungskurse
Bei Ihrem Pfarrer erfahren Sie auch die Anbieter von Kursen, die Gespräche mit anderen Brautpaaren ermöglichen und weitere Informationen um die kirchliche Trauung geben.
Trauen sie sich! (Flyer der deutschen Bischofskonferenz)
Weitere Infos und Gestaltungshinweise: www.kirchlich-heiraten.de