Beratungsorgan für den Pfarrer in seelsorglichen Fragen ist der Pfarreirat. Er soll ferner die Interessen der Gläubigen in der Öffentlichkeit vertreten. In den fünf Gemeinden arbeiten die Gemeindeausschüsse.
Für die Vermögensfragen ist in den Pfarreien der Kirchenvorstand zuständig.
Hier gibt’s nähere Informationen:
Wahlen zum Pfarreirat und Kirchenvorstand zum 6. – 7. November 2021