„Es muss sichergestellt werden, dass es keine arbeitsrechtlichen Sanktionen für das Eingehen einer zivilen gleichgeschlechtlichen Ehe oder einer zivilen Wiederheirat bei bestehender kirchenrechtlich gültig geschlossener Erstehe mehr gibt.“
Das hat der Generalvikar des Bistums Münster, Dr. Klaus Winterkamp, und weitere Generalvikare jetzt gefordert.
Den offenen Brief an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz finden Sie unter diesem Link