Corona-Regeln ab 15. Dezember 2020

Der Generalvikar hat neue Verordnungen bzgl. Gottesdienste und Bildungsangebote in unseren Pfarrgemeinden bekannt geben. Die wichtigsten Bestimmungen:

  1. Gottesdienste allgemein
    Für alle Gottesdienste gilt ab 16. Dezember 2020 der Verzicht auf den Gemeindegesang. Die Untersagung des Gemeindegesangs bezieht sich sowohl auf Gottesdienste im Innenraum (Kirchen, Turnhallen, Zelte, Reithallen etc.) als auch auf Gottesdienste im Außenbereich (Plätze, Sportplätze, nicht überdachte Stadien, Schulhöfe, Marktplätze etc.). Nicht davon betroffen bleibt weiterhin der Gesang von (kleineren) Chören, Scholen, Kantoren, oder Gesangsensembles. Die Zahl der Sängerinnen und Sänger hängt schlicht von der Größe des zur Verfügung stehenden Raumes ab und liegt im Ermessen der musikalisch wie gottesdienstlich Zuständigen sowie der örtlichen Teams und Gremien. Auch können Orchester und Musikensembles mit Bläsern sowie Soloinstrumente eingesetzt werden. Alle Musizierenden dürfen zur Vorbereitung der Gottesdienste regelmäßig proben. Natürlich gelten hierfür die bereits bekannten Regeln: Beim Singen und beim Musizieren mit Blasinstrumenten ein Mindestabstand von 2 Metern, bei anderen Instrumenten die üblichen 1,5 Meter; der Abstand zwischen Musizierenden und Gemeinde muss mindestens 4 Meter betragen.

Ferner gelten weiter:

  • Der Mindestabstand wird eingehalten.
  • Es besteht die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (auch bei Gottesdiensten im Außenbereich), ausgenommen sind Zelebranten, liturgische Dienste, Lektoren sowie Sängerinnen und Sänger.
  • Die Teilnehmerzahl ist begrenzt: Im Kirchenraum auf die Zahl, die unter Berücksichtigung der Mindestabstände zulässig ist. Grundsätzlich ist die Teilnehmerzahl auf 250 im Innenbereich (auch in Turnhallen, Zelten, Reithallen etc.) und auf 500 im Außenbereich begrenzt.
  • Die Rückverfolgbarkeit wird gewährleistet.
  • Anmeldepflicht für alle Gottesdienste
  1. Beerdigungen

Beerdigungsgottesdienste können in den Kirchen unter den unter 1. genannten Regeln wie gewohnt durchgeführt werden. Eine Begrenzung der Teilnehmerzahl bei Trauergottesdiensten und Beisetzungen auf dem Friedhof gibt es nicht.

  1. Außerschulische Bildungsangebote
    a) Alle katechetischen Angebote, Glaubensgespräche, Bibelkreise und -gespräche, Messdienerstunden zur liturgischen Ausbildung, Gruppenstunden etc. sind in Präsenz untersagt – digital ist alles möglich!
    b) Selbsthilfegruppen
    Angebote der Selbsthilfe (z. B. Kreuzbund o. ä.) sind in Präsenz ebenfalls untersagt. Auch hier ist digital alles möglich!
    c) Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe
    Im Unterschied zu den unter b) und c) genannten Angeboten bleiben in Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe dringend erforderliche Betreuungsangebote der Einzelbetreuung in Präsenz möglich.