Es hat sich herausgestellt, dass eine Anmeldung zu den Gottesdiensten nicht mehr sinnvoll ist (Grund: allgemeine Aufhebung der Nachverfolgbarkeit).
Daher werden auch keine Listen mehr in den Kirchen ausliegen, in die man sich eintragen muss.
Die Regelung in den Gottesdiensten (insbesondere an den Sonntagen) Masken sowohl beim Betreten der Kirchen als auch während der gesamten Gottesdienste zu tragen, bleibt weiterhin bestehen. Hier liegt der Grund darin, dass wir singen dürfen und der Gesang die Maskenpflicht erfordert.
Auch die Abstandsregelungen gelten.
R. Lamers, Pfr.