Die Gremien der Pfarrei Maria Frieden – Seelsorgeteam, Pfarreirat und Gemeindeausschüsse – machen sich Gedanken über Beerdigungen durch sogenannte „Laien“. – [Wie wird in diesem Begriff ein normales Gemeindemitglied, das getauft und gefirmt ist, abwertend bezeichnen!] Wir möchten Sie auf diesem Wege nicht nur darüber informieren, sondern auch in diesen Überlegungsprozess mit einbeziehen. Aufgrund des Wegganges bzw. Ausscheidens zweier Hauptamtlicher bis Ende Mai 2022 wird die Fragestellung in wie weit eine christliche und der Person angemessene Beerdigung möglich bleibt, dringlich. Die folgenden Überlegungen sollen dazu eine Hilfestellung sein.
Wer ist zu einem „Christlichen Begräbnis“ befugt? Die Gemeinde!!! Denn in den Anfängen der Kirche, als es noch keine durchgestylten Amts- und Weihestrukturen gab, mussten Menschen auch beerdigt werden. Bis ins Mittelalter gab es Beerdigungsbruderschaften. Entscheidend ist nicht das Amt und die Weihe, sondern der Glaube, der Glaube an das Leben über den Tod hinaus. Das macht ein Begräbnis zu einem christlichen, nicht in der Gestalt des Verstorbenen und nicht in der Gestalt der an der Beisetzung Teilnehmenden, sondern in Gestalt der/des die Beerdigung Leitenden. Diese Person soll die/den Verstobenen in dem Bewusstsein zu Grabe begleiten und es damit auch allen Anwesenden gegenüber ausdrücken, dass sie/er von Gott unendlich geliebt ist. Nicht die Weihe ist entscheidend, sondern die Gesinnung.
In der Geschichte der vorreformatorischen und danach der dann so genannten katholischen Kirche ist die Entwicklung der gemeindlichen Dienste auf das Amt des Geweihten enggeführt worden. Es ist nicht nur der Beerdigungsdienst an die Weihe – die ja eigentlich nur eucharistiebezogen ist – angedockt worden. Es gibt noch mehr Vollzüge, die nicht weiheabhängig sind. Das gläubige Gemeindebewusstheit ist dabei auf der Strecke geblieben. Die Kirchenmitglieder wurden zu „Untertanen“. Wir haben ja schon lange „Laienämter“, die viel weitergehender sind, als die des Beerdigungsdienstes: das Lektorenamt, es steht höher als die Predigt; das Kommunionhelferamt, es ist der Spendungsvollzug der Eucharistie.
Sie können denken: Jetzt, wo Not am „Mann“ ist, werden wir hochgejubelt. Das stimmt und das stimmt nicht. Ich lasse es so stehen, denn es kann kein Argument sein, dass wir es nicht endlich angehen, wenn etwas bedrückend wird.
Die Rückbesinnung auf die Möglichkeit Menschen von Nichtgeweihten beerdigen zu lassen, gibt es schon länger. Als ich noch Kaplan in Münster war, das war vor 1991, hat sich ein Kurskollege von mir an den Bischof gewandt, den Beerdigungsdienst einführen zu dürfen, weil er bedingt durch die Altenheime in seiner Pfarrei in Münster mehr als 200 Beerdigungen im Jahr zu vollziehen hatte. So viele Eucharistiefeiern zusätzlich zu seinen Gemeindegottesdiensten hätte er – abgesehen davon, dass er darüber hinaus gar keine Zeit für seine eigentliche Aufgabe, der Gemeindearbeit übrig geblieben wäre – gar nicht vollziehen dürfen. Ihm ist die Bitte gewährt worden. Wenn nur Geweihte beerdigen dürfen, hätte auch der Bischof dem nicht entsprechen dürfen.
Vor cirka 25 Jahren hat der damalige Pastoralreferent in Dingden, den Vorschlag gemacht, in Dingden Menschen zu befähigen, Beerdigungsdienste zu übernehmen. Es gab noch keine Bereitschaft dazu, weder bei mir noch in weiten Kreisen der Gemeinde. Die Beerdigung war damals noch hauptsächlich die Eucharistiefeier, als Ausdruck der Feier des Todes und der Auferstehung Jesu Christi. Die Beisetzung war der würdige Vollzug des letzten Weges. Inzwischen nimmt bistumsweit der Bezug zur Eucharistie ab. Ist das ein Grund, die Würde des Menschen mit zu entsorgen. Ich selbst habe als Kaplan in einer Gemeinde gewirkt, in der ich 70 bis 80 Beerdigungen im Jahr hatte. Ich weiß, wovon ich spreche.
Wer soll es machen? Wenn wir glauben, dass es keine geeigneten Menschen in unserer Pfarrei gibt, dann müssen wir uns von mehr Illusionen verabschieden. Dann brauchen wir uns keine Gedanken mehr darüber zumachen, ob es PriesterInnen geben wird, wenn alle Eingangsbedingungen zur Priesterweihe angepasst werden. Dann kann Maria 2.0 nur ins Leere laufen. Denn etwas nur anzustreben, was sich dann sofort tot läuft, bedarf nicht der Initiative von soviel hoffnungsvollen Menschen. Sollte aber Maria 2.0 oder ähnliches Blockadecharakter für die Teilerfüllung von Angestrebten enthalten, dann sollte er/sie den Artikel noch einmal von vorne lesen. Es geht nicht darum, mehr vom selben zu haben – d.h. nicht mehr Geweihte zu haben – sondern viel radikaler: die Nichtgeweihten in ihrem Bewusstsein zu stärken.
Wie geht es praktisch? Wir alle haben eine Sensibilität im Umgang mit dem Tod. Wir sind nicht immer in der Lage adäquat zu reagieren. Die einen können Teilnahme bekunden, weil sie selbst Schmerzhaftes erfahren habe; die anderen können Teilnahme nicht ausdrücken, weil sie Schmerzhaftes erfahren haben. Es gibt keine Regel. Niemand muss selbst schmerzhafte Erfahrungen gemacht haben, um andere begleiten zu können. Es genügt Mitgefühl, Offenheit, Zugewandtheit, Empathie. Wie reagieren sie denn in persönlichen Situationen? Wir haben doch alle Erfahrungen.
Es bedarf der Hinführung – Ausbildung wäre das falsche Wort . Es werden solche Kurse nicht nur angeboten, sie sind auch notwendig. Wie ein solcher Kurs aussieht und wie umfänglich er ist, können Sie dem Anhang entnehmen.
Kursausschreibung Ausbildung Begräbnisdienst 2022
Ich habe an der Beerdigung einer Cousine teilgenommen, die von einer dazu befähigten Frau geleitet wurde. Sie war „christlich“.
Für das Seelsorge-Team
Franz-Josef Pail formuliert 2019 (leicht abgeändert)