18.11.2022 – Veröffentlicht im Internet und in den Medien des Bistums Münster
„Im Juni habe ich angekündigt, welche weiteren Konsequenzen ich aus den Erkenntnissen der Studie zum sexuellen Missbrauch im Bistum Münster für unser Bistum ziehen werde. Zugleich habe ich zugesagt, regelmäßig transparent zu machen, wie weit wir in der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen sind. Diese Zusage möchte ich heute erstmals einlösen. Als Zwischenfazit kann ich aus meiner Sicht sagen: Es wurde schon einiges auf den Weg gebracht; es gibt aber hier und da Schwierigkeiten in der Umsetzung; und es bleibt noch viel zu tun“. Das hat der Bischof von Münster, Dr. Felix Genn, jetzt betont und zugleich unterstrichen: „Meine Zielsetzung bleibt es bei allen Maßnahmen, die wir ergreifen, sexuellen Missbrauch zu verhindern!“
Bischof Genn beschreibt den Stand der Umsetzung bei den angekündigten Maßnahmen wie folgt:
- Auf Anregung von Betroffenen habe ich in Absprache mit dem Domkapitel den Prozess, in dem entschieden wird, wie im Umfeld der Bischofsgruft im St.-Paulus-Dom und generell mit Gräbern von Tätern, Beschuldigten und Vertuschern umgegangen werden soll, zeitlich verlängert. Einen provisorischen Hinweis auf die Verfehlungen gibt es bereits. Es wird eine eigene Arbeitsgruppe geben, mit Vertretungen aus dem Bereich der Betroffenen, des Domkapitels, des Diözesanrates und des Diözesankomitees, die hier Vorschläge erarbeiten soll.
- Ich habe dem früheren Erzbischof von Hamburg Werner Thissen zum 4. November 2022 den Titel als Ehrendomkapitular am St.-Paulus-Dom in Münster entzogen. Er hat in seiner Zeit als Generalvikar und Weihbischof im Bistum Münster schwere Fehler im Umgang mit sexuellem Missbrauch gemacht. Dieser Schritt erfolgte nicht zuletzt auch aufgrund einer Initiative von Betroffenenseite. Zuvor sind auch Gespräche mit dem Erzbischof geführt worden. Letztlich habe ich aber die Entscheidung getroffen und verfolge damit die Linie, die ich auch beim früheren Domkapitular Theo Buckstegen eingeschlagen habe.
- Ab dem 1. Januar wird Karl Render (65) als so genannter „Fall-Manager“ im Bistum Münster tätig sein. Er wird regelmäßig überprüfen, dass die Auflagen, die Beschuldigten und Tätern in Dekreten gemacht werden, eingehalten werden. Die genauen Abläufe werden noch in Absprache mit dem Beraterstab festgelegt. Karl Render ist noch bis Ende dieses Jahres Seelsorge-Personaldezernent des Bistums und geht dann in dieser Funktion in den Ruhestand.
- Die Anfang des Jahres verabschiedete Interventionsordnung der Deutschen Bischofskonferenz bezieht sich ausdrücklich auch „auf Handlungen unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit, die im pastoralen […] Umgang mit […] schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen eine sexualbezogene Grenzverletzung oder einen sonstigen sexuellen Übergriff darstellen.“ Zu dieser Personengruppe gehören, so heißt es weiter, auch Menschen, „die einem besonderen Macht- und/oder Abhängigkeitsverhältnis unterworfen sind. Ein solches besonderes Macht- und/oder Abhängigkeitsverhältnis kann auch im seelsorglichen Kontext gegeben sein oder entstehen.“ In diesem Zusammenhang rücken zunehmend unangemessene Verhaltensweisen von Priestern gegenüber anderen erwachsenen Personen in den Fokus. Im Bistum Münster gab es nach der Veröffentlichung der Studie zwei Vorgänge, die in diesem Bereich zu verorten sind, und ich habe jeweils Maßnahmen gegen die beschuldigten Priester ergriffen und werde solche Verhaltensweisen auch weiterhin nicht tolerieren.
- Ich hatte den emeritierten Münsteraner Kirchenrechtler Prof. Klaus Lüdicke gebeten, zu prüfen, wie und unter welchen Umständen eine vorübergehende diözesane kirchliche Verwaltungsgerichtsbarkeit im Bistum Münster jetzt schon eingeführt werden könnte, obwohl es noch keine Festlegungen hierzu aus Rom und auf Ebene der Deutschen Bischofskonferenz gibt. Prof. Lüdicke hatte das zunächst zugesagt, hat jedoch inzwischen diese Zusage zurückgezogen. Hintergrund waren Meinungsverschiedenheiten zum Umgang mit Vorwürfen gegen einen Priester des Bistums Münster, weil ich die von mir eingeleiteten Untersuchungen nicht sofort einstellen wollte. Ich habe daraufhin Kontakt zur Universität Münster aufgenommen. Die Kirchenrechtler Prof. Thomas Schüller und Dr. Thomas Neumann haben angeboten, bis zum Mai kommenden Jahres die mögliche Ordnung einer diözesanen Verwaltungsgerichtsbarkeit zu formulieren. Zugleich bin ich mit Rom im Gespräch, weil es das Ziel bleiben muss, eine bundesweite kirchliche Verwaltungsgerichtsbarkeit einzuführen.
- Die letzte Synodalversammlung des Synodalen Wegs hat sich mit großer Mehrheit für die Einführung eines sogenannten Synodalen Rates für die katholische Kirche in Deutschland ausgesprochen. Hierdurch wird das Verhältnis von Bischöfen und Laien neu geregelt werden. Es ist ein deutliches Zeichen, dass Macht und Verantwortung in der katholischen Kirche neu verteilt werden. Ein solcher Synodaler Rat auf Bundesebene sollte sich in ähnlicher Weise auf Bistumsebene widerspiegeln, das heißt, dass wir – wenn die Ergebnisse im Blick auf den bundesweiten Synodalen Rat vorliegen – schauen werden, was das für die Gremienstruktur im Bistum Münster heißt. Auf jeden Fall bleibt es dabei, was ich im Juni gesagt habe: Ich bin bereit, mich im Rahmen einer Selbstverpflichtung an die Entscheidungen diözesaner Gremien zu binden und das verbindlich festzuschreiben.
- Personalentscheidungen sollen künftig transparenter, nachvollziehbarer und partizipativer erfolgen. Dazu wird aktuell die Zusammensetzung und Arbeitsweise der Personalkonferenz überprüft. Die Beratungen hierzu laufen. Daran wird das Seelsorge-Personal selbst und bei den Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten zudem die Mitarbeitervertretung zu beteiligen sein.
- Am 9. November haben sich die Mitglieder der Unabhängigen Aufarbeitungskommission mit Vertretern des Bistums Münster zu einem sehr guten, konstruktiven Gespräch getroffen, bei dem es um die weiteren Schritte der Umsetzung einer unabhängigen Aufarbeitung ging. Diese sind entsprechend angedacht worden. Ich bin nach wie vor bereit, dass sich das Bistum Münster in diesem Rahmen an einer völlig unabhängigen Beratungsstelle für Betroffene, die von Dritten eingerichtet und getragen wird, finanziell beteiligt.
- Die Aufarbeitung geht im Bistum Münster auch auf andere Weise weiter:
- Das Bistum hat einen der Verfasser der Studie, Dr. Bernhard Frings von der WWU Münster, beauftragt, da, wo es möglich ist und wo Betroffene das wünschen, weitere Einzelfallstudien zu erstellen. Das betrifft auswertbare Fälle, in denen eine entsprechende Datenlage vorhanden ist. Eine entsprechende finanzielle Zusage zur Absicherung dieser Arbeit bis zum Jahr 2025 wurde inzwischen abgegeben.
- Die Caritas in unserem Bistum hat ebenfalls begonnen, die Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs und die Auseinandersetzung mit dem Thema, neben den schon praktizierten Präventionsaktivitäten, zu intensivieren. Die Leitungen von Einrichtungen sollen auf mögliche Opfer und auch Zeitzeugen zugehen und sie ermutigen, ihre Geschichten öffentlich zu machen. Bei einem Treffen mit Betroffenen Anfang Juli dieses Jahres wurde zugesagt, dass der Interventionsbeauftragte in diesem Sinne auf den Vorstand des Diözesancaritasverbandes zugeht. Das ist erfolgt.
- Ich hatte im Juni außerdem zugesagt, die Fälle, in denen es nach Einschätzung der Wissenschaftler möglicherweise Fehler im Verfahren gab, noch einmal überprüfen zu lassen. Das ist geschehen. Es handelt sich um vier Fälle.
Einen Fall habe ich zur Prüfung nach Rom weitergeleitet. Die Prüfung wurde dort abgeschlossen. Das Verfahren wurde eingestellt, weil kein konkreter Vorwurf festgestellt werden konnte.
Ein Verfahren läuft noch bei uns im Bistum; die Angelegenheit ist noch nicht abgeschlossen. Sobald das geschehen ist, geht der Fall nach Rom.
In einem drittem Fall ist der Beschuldigte 85 Jahre alt und übt keinerlei priesterliche Tätigkeiten mehr aus. Der Vorgang datiert aus dem Jahr 1974. Die Frage einer Abgabe nach Rom soll mit dem Beraterstab geklärt werden.
Der vierte Fall wird aufgrund einer Absprache mit der betroffenen Person noch einmal vollständig von einem externen Kirchenrechtler einer kirchenrechtlichen Prüfung unterzogen.
- Die Überlegungen, neben den vorhandenen Therapie-Angeboten zusätzlich eine seelsorgliche Gesprächsbegleitung für Betroffene einzurichten, sind auf einem sehr guten Weg. Monika Stammen (Pastoralreferentin, geistliche Begleiterin und Supervisorin) wird hierzu gemeinsam mit Betroffenen eine Konzeption entwickeln.
- Ich möchte auch den geistlichen Missbrauch weiter bekämpfen. Gemeinsam mit dem Bistum Osnabrück wird dieses Thema aufgearbeitet werden. Hier soll in Kürze ein unabhängiges Forschungsprojekt auf den Weg gebracht werden.
- Alle Pfarreien erhalten in Kürze vom Bistum kostenfrei ein Exemplar der Studie der WWU zum sexuellen Missbrauch im Bistum Münster. Ich bitte die Pfarreien, dieses Buch interessierten Menschen zugänglich zu machen. Damit folge ich einer Anregung, die aus dem Kreis der Betroffenen an mich gerichtet wurde. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, dass die Auseinandersetzung mit dem Thema auf dieser Ebene angegangen beziehungsweise fortgesetzt wird.
- Auch auf Ebene der Deutschen Bischofskonferenz haben wir dem Kampf gegen sexuellen Missbrauch eine neue Struktur gegeben. Unter anderem wird es einen unabhängigen Expertenrat geben, in dem Betroffene mitarbeiten.
- Zudem bleibe ich bei dem, was ich im Juni gesagt habe: Es wäre gut, den Staat künftig stärker zu beteiligen und bei der Aufarbeitung mit in die Pflicht zu nehmen. Der neue Missbrauchsbeauftragte der Bischofskonferenz, Bischof Helmut Dieser, hat es so formuliert: „Es braucht gerade hier eine höhere Glaubwürdigkeit der Kirche, die dadurch erreicht werden kann, dass die Kirche sich nicht nur eigenen Regeln stellt. Die Einflussnahme der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, könnte und sollte hier deutlicher werden. Sie könnte etwa Standards der Aufarbeitung formulieren. Diese würden dann für die Kirche gelten, aber auch für alle ,Player‘ in der Gesellschaft