Mit Schreiben vom 2. April 2020 gibt der Generalvikar des Bistums Münster Dr. Klaus Winterkamp bekannt bzw. ordnet an: Bis einschließlich 1. Mai 2020 gilt daher weiterhin Folgendes:
- Alle öffentlichen Gottesdienste, Andachten, Vespern, etc. unterbleiben.
- Beerdigungen dürfen nur im engsten Familienkreis (höchstens bis maximal 20 Personen) im Freien stattfinden. Nur bei äußerst widrigen Wetterumständen kann die Trauer- bzw. Friedhofshalle genutzt werden. Grundsätzlich sind strengstens die Hygienevorschriften und die kommunalen bzw. behördlichen Vorgaben zu beachten.
- Die Kirchen sind offen zu halten, z. B. als Orte des persönlichen Gebetes.
- Die Seelsorge ist weiter zu gewährleisten, unter Beachtung des angemessenen Eigenschutzes, der in besonderer Weise für ältere Seelsorgerinnen und Seelsorger und solche mit Vorerkrankungen gilt. Das heißt insbesondere
- den alten und kranken Menschen (sofern keine Corona-Erkrankung vorliegt) kann auf Wunsch die Hauskommunion gebracht werden – unter Beachtung der Hygienevorschriften.
- Auch das Sakrament der Krankensalbung – da kein öffentlicher Gottesdienst – kann auf Wunsch im häuslichen Umfeld gespendet werden (sofern keine Corona-Erkrankung vorliegt).
- Seelsorgerinnen und Seelsorger sollen als Ansprechpersonen zur Verfügung stehen. Sie sind auf jeden Fall telefonisch, digital und soweit möglich und sinnvoll persönlich erreichbar.
Bis zum 1. Mai 2020 einschließlich können
-
- Taufen und Trauungen,
- Firmungen,
- alle Erstkommunionfeiern,
- sämtliche Maßnahmen und Veranstaltungen auf allen kirchlichen Ebenen (z. B. Einkehrtage, Exerzitien, Erstkommunion- und Firmvorbereitungstreffen, Gremiensitzungen, Treffen von Gruppen und kirchlichen Vereinen, Chor-Proben und -Veranstaltungen, Wallfahrten, Freizeitmaßnahmen, Schulungen, Durchführungen im Rahmen der Seniorenpastoral usw.),
- Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
nicht stattfinden.
Osterläuten
Mit meiner Mail vom 23. März 2020 habe ich darum gebeten, dass am Ostersonntag – wie in allen Kirchen NRWs – von 9:30 bis 9:45 Uhr das Vollgeläut zum Zeichen der Auferstehung des Herrn erklingen soll. Desweiteren haben sich auf Bundesebene die DBK und die EKD darauf verständigt, am gleichen Tag um 12 Uhr alle Glocken zu läuten. Definitiv muss um 9:30 Uhr geläutet werden. Ich empfehle allen, denen es möglich ist, zusätzlich um 12 Uhr (nach dem Angelus) das Vollgeläut erklingen zu lassen.
Tägliches Läuten
Das tägliche, in NRW auch von evangelischer Seite durchgeführte Glockengeläut um 19:30 Uhr wird von Gründonnerstagabend bis Karsamstag ausgesetzt und ab Ostersonntagabend wieder täglich fortgeführt – solange bis die öffentliche Feier von Gottesdiensten wieder möglich ist.
Freizeitmaßnahmen in den Sommerferien
Weiterhin bitte ich darum, dass zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine Absagen für Fahrten, Ausflüge, Ferien- und Sommerfreizeiten während der Sommerferien in NRW erfolgen. Das gleiche gilt für Veranstaltungen im Kinder- und Jugendbereich nach dem 1. Mai 2020.
Mir ist bewusst, dass vielen von Ihnen und Euch die vorhergehenden Hinweise zu kurzfristig erscheinen werden. Manche hätten sich sicherlich auch jetzt schon Entscheidungshilfen für die Zeit bis Ende Mai oder zum Beginn der Sommerferien gewünscht. Aber zuständige behördliche Entscheidungsträger raten uns derzeit dazu – wie am Anfang schon gesagt – auf Sicht zu fahren. Ganz entscheidend für die weitere Entwicklung werden die Absprachen zwischen der Bundesregierung und den Landesregierungen in der Woche nach dem Osterfest sein. Sobald mir im Hinblick auf die weitere Entwicklung von politischer bzw. behördlicher Seite eindeutigere Entscheidungen für die Zeit ab dem 20. April 2020 vorliegen, werde ich mich unverzüglich bei Ihnen und Euch wieder melden – das heißt noch in der Osterwoche. Bis dahin bitte ich herzlich um Verständnis und Geduld – gerade auch in den Pfarreien und Gemeinden, in denen Veranstaltungen an dem Wochenende 2. und 3. Mai 2020 anstehen.