Die Gremien der Pfarrei Maria Frieden – Seelsorgeteam, Pfarreirat und Gemeindeausschüsse – machen sich Gedanken über Beerdigungen durch sogenannte „Laien“. – [Wie wird in diesem Begriff ein normales Gemeindemitglied, das getauft und gefirmt ist, abwertend bezeichnen!] Wir möchten Sie auf diesem Wege nicht nur darüber informieren, sondern auch in diesen Überlegungsprozess mit einbeziehen. Aufgrund des Wegganges bzw. Ausscheidens zweier Hauptamtlicher bis Ende Mai 2022 wird die Fragestellung in wie weit eine christliche und der Person angemessene Beerdigung möglich bleibt, dringlich. Die folgenden Überlegungen sollen dazu eine Hilfestellung sein.
Wer ist zu einem „Christlichen Begräbnis“ befugt? Die Gemeinde!!! Denn in den Anfängen der Kirche, als es noch keine durchgestylten Amts- und Weihestrukturen gab, mussten Menschen auch beerdigt werden. Bis ins Mittelalter gab es Beerdigungsbruderschaften. Entscheidend ist nicht das Amt und die Weihe, sondern der Glaube, der Glaube an das Leben über den Tod hinaus. Das macht ein Begräbnis zu einem christlichen, nicht in der Gestalt des Verstorbenen und nicht in der Gestalt der an der Beisetzung Teilnehmenden, sondern in Gestalt der/des die Beerdigung Leitenden. Diese Person soll die/den Verstobenen in dem Bewusstsein zu Grabe begleiten und es damit auch allen Anwesenden gegenüber ausdrücken, dass sie/er von Gott unendlich geliebt ist. Nicht die Weihe ist entscheidend, sondern die Gesinnung. Weiterlesen