Mit Schreiben vom 2. April 2020 gibt der Generalvikar des Bistums Münster Dr. Klaus Winterkamp bekannt bzw. ordnet an: Bis einschließlich 1. Mai 2020 gilt daher weiterhin Folgendes:
- Alle öffentlichen Gottesdienste, Andachten, Vespern, etc. unterbleiben.
- Beerdigungen dürfen nur im engsten Familienkreis (höchstens bis maximal 20 Personen) im Freien stattfinden. Nur bei äußerst widrigen Wetterumständen kann die Trauer- bzw. Friedhofshalle genutzt werden. Grundsätzlich sind strengstens die Hygienevorschriften und die kommunalen bzw. behördlichen Vorgaben zu beachten.
- Die Kirchen sind offen zu halten, z. B. als Orte des persönlichen Gebetes.
- Die Seelsorge ist weiter zu gewährleisten, unter Beachtung des angemessenen Eigenschutzes, der in besonderer Weise für ältere Seelsorgerinnen und Seelsorger und solche mit Vorerkrankungen gilt. Das heißt insbesondere
- den alten und kranken Menschen (sofern keine Corona-Erkrankung vorliegt) kann auf Wunsch die Hauskommunion gebracht werden – unter Beachtung der Hygienevorschriften.
- Auch das Sakrament der Krankensalbung – da kein öffentlicher Gottesdienst – kann auf Wunsch im häuslichen Umfeld gespendet werden (sofern keine Corona-Erkrankung vorliegt).
- Seelsorgerinnen und Seelsorger sollen als Ansprechpersonen zur Verfügung stehen. Sie sind auf jeden Fall telefonisch, digital und soweit möglich und sinnvoll persönlich erreichbar.
Bis zum 1. Mai 2020 einschließlich können
-
- Taufen und Trauungen,
- Firmungen,
- alle Erstkommunionfeiern,
- sämtliche Maßnahmen und Veranstaltungen auf allen kirchlichen Ebenen (z. B. Einkehrtage, Exerzitien, Erstkommunion- und Firmvorbereitungstreffen, Gremiensitzungen, Treffen von Gruppen und kirchlichen Vereinen, Chor-Proben und -Veranstaltungen, Wallfahrten, Freizeitmaßnahmen, Schulungen, Durchführungen im Rahmen der Seniorenpastoral usw.),
- Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
nicht stattfinden. Weiterlesen